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Veröffentlicht: 05.02.2012 16:13
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Oft währe es von vorteil wenn ein oder augehendes Telefongespräch aufgezeichnet werden könnt. Sei es mit dem Vermieter oder der Telefongesellschaft. So hat man auch was in der Hand, um eine Sachlage zu beweisen.
Das ganze ist aber nicht o einfach. In der Schweiz, Deutschland und Österreich ist es verboten Telefongespräche ohne des wissens vom Gesprächspartner mitzuschneiden. Das könnt Ihr beim Anruf in einem Call Center hören:
"Das Gespräch kann und wird für
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